Touristische Aufenthalte
Hiermit weisen wir unsere Gäste darauf hin, dass die Fremdenverkehrssteuer in Kraft getreten ist, die von der Balearischen Regierung verabschiedet wurde und ab dem 1. Juli 2016 berechnet wird. Diese Steuer ist von allen Gästen zu bezahlen, die in geregelten Einrichtungen übernachten, also auch von den Bewohnern der Balearen. Sie beläuft sich auf einen täglichen Betrag von 1 bis 2 Euro (plus 10% Mehrwertsteuer), je nach der Hotelkategorie, und gilt für alle Gäste über 16 Jahren.
- Hotels und Aparthotels mit 5 Sternen und 4 Sternen Superior: 4€ / pro Tag / pro Gäste +16 (+ 10% Mehrwertsteuer)- Hotels und Aparthotels mit 4 Sternen und 3 Sternen Superior: 3€ / pro Tag / pro Gäste +16 (+ 10% Mehrwertsteuer)
Für Aufenthalte in der Nebensaison (1. November bis einschließlich 30 April) werden 75 % Ermäßigung abgezogen und Aufenthalte mit mehr als 8 Übernachtungen erhalten ebenfalls eine Reduzierung von 50 %. Diese Ermäßigung wird ab der neunten Übernachtung angerechnet. Beide Ermäßigungen können summiert werden.Dementsprechend weisen wir Sie darauf hin, dass wir verpflichtet sind, diese Steuer mit der balearischen Steuerbehörde abzurechnen, und werden Sie deshalb gemäß der geltenden Gesetzgebung vor Ende Ihres Aufenthalts in unserem Hotel bitten, diese Steuern zu bezahlen.
Die Einnahmen aus dieser Steuer sollen in den Fonds für die Unterstützung eines nachhaltigen Tourismus fließen und zur Finanzierung von Projekten verwendet werden, die zur Förderung eines nachhaltigen, verantwortungsbewussten und qualitativ guten Fremdenverkehrs beitragen werden.
Sollten Sie Fragen bezüglich der neuen Steuer für touristische Aufenthalte auf den Balearischen Inseln haben, stellen wir Ihnen die Telefonnumer des Finanzamts der Balearischen Inseln zur Verfügung: +34 901 201 530.
Wir wünschen Ihnen einen glücklichen Aufenthalt.